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Standpunkte – Corona-Untersuchungsausschuss – Teil 52 oder 22 | Von Jochen Mitschka

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Corona-Untersuchungsausschuss – Teil 52 oder 22 | Von Jochen Mitschka

Majestätsbeleidigung oder notwendige Prüfung?

Ein Standpunkt von Jochen Mitschka.

In der heutigen Zusammenfassung geht es in der Sitzung 22 um das Thema „Player: Drosten, Ferguson, Wieler, die Charité und die Rolle von TIB Molbiol“. (Warum tun sie, was sie machen?) (1) Der Ausschuss beginnt mit der Diskussion eines der wichtigsten Protagonisten der Corona-Krise, Prof. Christian Drosten. Als erster Gast wurde der Historiker und Blogger, Artur Aschmoneit, befragt. Und man könnte den Eindruck gewinnen, dass die Tradition des Mittelalters, nach der Fürsten Wissenschaftler an ihren Hof holten, um den eigenen Ruhm zu stärken, heute in ähnlicher Form immer noch präsent ist. Nur dass „Ruhm“ heute eine andere Bedeutung hat.

Artur Aschmoneit

betreibt den Blog „corodok.de“ in dem viele Details, die von Medien unbeachtet blieben, genauer untersucht werden. Herr Aschmoneit hat sich insbesondere auch mit der Dissertation von Prof. Drosten auseinandergesetzt.

Aschmoneit erklärte, dass dieses Thema zu Beginn keineswegs im Zentrum seines Interesses gestanden hätte. Er selbst würde es für eine marginale Frage halten, „ob irgendeine der Figuren in diesem System irgendeinen Titel zurecht trägt“, ihn interessieren mehr die Interessenstrukturen und ihre Verflechtungen.

Er wäre auch hin und wieder gefragt worden, warum man sich über das Thema aufrege. Der Mann, Drosten, sei ein international anerkannter Wissenschaftler. Darauf antwortete er, dass es einige Beispiele dafür gebe, dass Menschen wie Karl-Theodor zu Guttenberg, der für einen guten Verteidigungsminister gehalten wurde, oder Frau Schavan, die viele eine überragende Kultusministerin nannten, gestürzt seien wegen Unregelmäßigkeiten in ihrer Doktorarbeit.

Dann gebe es noch den Einwand, er wolle doch einer deutschen Hochschule nicht unterstellen, dass da etwas schiefgelaufen sei. Weil der Vorwurf sei, dass Herr Drosten vermutlich seine Doktorarbeit nicht fristgemäß veröffentlicht hatte, weshalb die Goethe-Universität die Promotionsurkunde nicht hätte verleihen dürfen.

Dr. Füllmich warf ein, dass es nicht nur um eine Terminverletzung gehe. Sondern der Angriff auf den akademischen Titel bedeute gleichzeitig einen Angriff auf die Glaubwürdigkeit. Während bei Frau Schavan die Mängel in der Doktorarbeit eher eine Kleinigkeit waren, sei die Doktorarbeit von Karl-Theodor zu Guttenberg insgesamt dermaßen mit Fehlverhalten gefüllt, dass man seine Glaubwürdigkeit insgesamt durchaus in Frage ziehen konnte. Was ja auch durch seine Lobby-Tätigkeit gegenüber der Bundesregierung für zwei fragwürdige Firmen, unter anderem WireCard, bestätigt werde.

Herr Aschmoneit erklärte, dass er nicht beurteilen könne, ob es fachliche Einwände gegen die Doktorarbeit von Prof. Drosten gebe. Sondern ihn interessiere die Fragestellung, wie es überhaupt zu dem Papier gekommen sei, welches der Öffentlichkeit nun präsentiert wird. Kann dieses Papier tatsächlich sein, was er eingereicht hat?

Er sage nicht, dass Drosten etwas abgeschrieben habe, sondern frage, ob dieser Text eine eigene wissenschaftliche Leistung ist, wann er erschienen ist, und ob die Angaben der Goethe-Universität plausibel sind. Er kam dann noch mal zurück zu dem Vorwurf, er würde einer Universität vorwerfen, Absprachen getroffen zu haben.

Darauf antwortete er, dass es einige dutzend Plagiatsfälle an deutschen Universitäten gebe, die alle ein vermeintlich ordnungsgemäßes Verfahren durchlaufen haben. Auf Anfragen war in jedem Fall die Universität erst mal der Meinung, dass bei ihr alles richtig gelaufen sei. Erst nachdem Öffentlichkeit und Justiz nachfragten, seien diese Fälle aufgedeckt worden. Deshalb, so Aschmoneit, sei die Behauptung der Goethe-Universität, dass alles in Ordnung ist, nicht besonders belastbar.

Ihn hatte aber am Anfang mehr interessiert, wer Prof. Drosten denn überhaupt ist. Deshalb hatte er sich mit seinem Werdegang auseinandergesetzt und war dabei auf zwei Lebensläufe gestoßen, die Drosten selbst ins Internet gestellt hatte, die aber nicht zusammenpassten.

Es gebe nun einen neuen Lebenslauf, der laut Aschmoneit „glaubwürdig zu sein scheint“ und der auf der Internetseite der deutschen Ärztekammer veröffentlicht wurde. Nach diesem Lebenslauf erfolgte die Promotion im Jahr 2003, und nach Tätigkeit an der Universität Bonn kam der Wechsel zur Charité in Berlin.

Dort besetze Prof. Drosten zwei Lehrstühle. Wobei man sich frage, wie Drosten die Verpflichtung zur Lehre wahrnehmen kann. Nach Recherchen von ihm und anderen habe Drosten bisher nicht an der Charité gelehrt. Und Herr Drosten habe sich auch nicht habilitiert.

Üblicherweise müssen Professoren, bevor sie einen Lehrstuhl erhalten, eine Habilitation durchlaufen. Die Hochschulordnung sieht Ausnahmen vor, zum Beispiel wenn ganz herausragende wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen.

Interessant ist, dass die Voraussetzung für eine Habilitation eine Promotion ist. Drosten sei nun einer der wenigen, wenn nicht der einzige Virologe in Deutschland, der zwar Professor ist, der sich aber nicht habilitiert habe.

Dr. Füllmich erklärte dann noch einmal, dass die Voraussetzung für eine Promotion die eigenständige wissenschaftliche Leistung sei, welche vorher noch nicht veröffentlicht wurde. Für die Habilitationsschrift, so erklärte er, gebe es die gleichen Anforderungen. An juristischen Fakultäten würde man ohne eine solche Arbeit nicht Professor werden. Und ohne Promotion kann man nicht habilitieren.

Herr Aschmoneit erklärte, dass der Grund für die Professur eigentlich nur die Entdeckung des SARS-Virus im Jahr 2003 gewesen sein könne. Sars wäre „eine künstlich hochgepuschte Pandemie“ gewesen, die ca. 9000 Menschen auf der Welt betroffen hat und weniger als 800 Todesopfer forderte. In Deutschland gab es seinen Recherchen zufolge 9 Fälle von Sars-Infektionen.

Christian Drosten hat dafür das erste Bundesverdienstkreuz erhalten. Der Mitentdecker, Prof. Günther, so erklärte er, wäre medial immer in den Hintergrund gerückt worden. Drosten habe ja dann wenige Wochen vor seiner Befragung im Ausschuss das zweite Bundesverdienstkreuz für eine parallele Leistung im Fall von Sars-COV-2 erhalten.

Der erste Preis für die Entdeckung sei von einer Pharmastiftung an Drosten vergeben worden. Die beiden Lehrstühle seien entstanden durch die Initiative der Johanna-Quandt-Stiftung. Die Familie Quandt zähle immer noch zu den reichsten Menschen Deutschlands. „Das Vermögen dieses Großclans wird oft in anderen Zusammenhängen genannt“. Das Vermögen sei nicht zuletzt durch Zwangsarbeit in Konzentrationslagern des deutschen Faschismus entstanden.

Nach dem Tod der namensgebenden Mutter Johanna ist der Sohn Stefan die führende Persönlichkeit in der Stiftung. Die Stiftung beschloss offensichtlich die Medizin in Deutschland und der Charité zu finanzieren. Dadurch sei Drosten mit zwei Lehrstühlen bedacht worden. Die Johanna-Quandt-Stiftung habe vor wenigen Monaten auch eine Mitautorin des Drosten Podcasts mit sechsstelligen Summen zur Förderung der Corona-Forschung bedacht…weiterlesen hier: https://apolut.net/corona-untersuchungsausschuss-teil-52-oder-22-von-jochen-mitschka

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„Standpunkte“ ist der zweite Podcast, der bei Apolut sechsmal pro Woche erscheint und Themen aus den unterschiedlichsten Wissensbereichen aufgreift. In ausführlicher, vertiefender Art und Weise werden dem Zuhörer politische, gesellschaftliche aber auch ökologische Zusammenhänge näher gebracht.

Seit 2020 bin ich begeistert über die Möglichkeiten des Lebens. Weiß der Teufel, warum ich dennoch fünf verschiedene Jobs habe.

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