radioWissen
Die türkischen „Gastarbeiter“ – Das Anwerbe-Abkommen von 1961
Eigentlich sollten sie höchstens zwei Jahre dableiben, arbeiten und wieder gehen – „Gastarbeiter“ eben. Dass sie „Türkentum und Nationalgefühl hochhalten“ war das Erste, was im umfangreichen Verfahren getestet wurde, das die deutsche und die türkische Regierung im Jahr 1961 mit dem „Anwerbeabkommen“ beschlossen hatten. Aber wie bemerkte der Schriftsteller Max Frisch einmal: „Wir riefen Arbeiter, und es kamen Menschen“. Bettina Weiz erzählt die Geschichte von dieser „Menschwerdung“. (BR 2011)
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