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Was jetzt?
Update: Warum der Staat einen rechtsextremen Verdachtsfall fördern muss
Ungefähr eine halbe Milliarde Euro jährlich erhalten die parteinahen
Stiftungen zusammen aus dem Bundeshaushalt. Ausgenommen war davon bisher
nur die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung. Dagegen hat die AfD
geklagt und am heutigen Mittwoch vor dem Bundesverfassungsgericht in
Karlsruhe recht bekommen. Inwiefern hat das Gericht dabei
berücksichtigt, dass die AfD vom Verfassungsschutz als rechtsextremer
Verdachtsfall aufgeführt wird? Und: Was bedeutet das Urteil für die
Zukunft der Parteienförderung? Darüber spricht Azadê Peşmen mit Tilman
Steffen, Politikredakteur von ZEIT ONLINE.
Nachdem am Dienstag ein Deutsch-Iraner in Teheran „wegen Korruption auf
Erden“ zum Tode verurteilt worden war, hat Bundesaußenministerin
Annalena Baerbock (Grüne) heute zwei iranische Diplomaten aus
Deutschland ausgewiesen.
Bei einem israelischen Militäreinsatz im Westjordanland sind nach
palästinensischen Angaben mindestens neun Palästinenser getötet und
Dutzende weitere verletzt worden.
Was noch? Das Gesundheitsministerium hat aus Versehen LSD-Derivate
legalisiert.
Moderation und Produktion: Azadê Peşmen
Redaktion: Moses Fendel
Mitarbeit: Clara Löffler
Fragen, Kritik, Anregungen? Sie erreichen uns unter wasjetzt@zeit.de.
Weitere Links zur Folge:
Bundesverfassungsgericht: Zuschüsse für politische Stiftungen brauchen
eigenes Gesetz
Iran: Deutsch-Iraner Jamshid Sharmahd in Teheran zum Tode verurteilt
Reaktion auf Todesurteil: Deutschland weist iranische Diplomaten aus
Thema: Israel
Das ZEIT ONLINE Podcast-Festival am 30. April in Berlin
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