Die Bundesländer beraten über einen neuen Medienstaatsvertrag. Die Rundfunkkommission hat am 16. September 2026 einen Diskussionsentwurf für den „Digitale Medien-Staatsvertrag Teil 2“ vorgelegt. Darin steht unter anderem: Plattformen, die Inhalte mit Algorithmen empfehlen, sollen mindestens bei jeder fünften Empfehlung einen Inhalt aus sogenannten Public-Value-Angeboten zeigen. Das soll entsprechend auch für soziale Netzwerke und YouTube gelten.
Die Zahl steht im Entwurf in eckigen Klammern, ist also noch offen. Für Plattformen wie YouTube nennt der Entwurf außerdem eine Alternative ohne Quote. ARD, ZDF und Deutschlandradio wären automatisch im Pool, andere Anbieter müssten den Status bei den Landesmedienanstalten beantragen. Die genauen Schwellen sollen die Medienanstalten später festlegen.
Der Ökonom Christian Rieck sieht darin eine Gefahr für unabhängige YouTuber. YouTube warnt vor Reichweitenverlusten für Creator, der Deutsche Journalisten-Verband fragt, wer festlegt, was verlässlich ist. Länder und Medienanstalten wollen journalistische Angebote im digitalen Raum sichtbar halten, der Verband der Privatsender begrüßt den Vorstoß.
In dieser Folge von Bobs Funkfeuer geht es darum, was im Entwurf steht, wer in den Pool kommt, wer darüber entscheidet und was noch offen ist. Stellungnahmen an die Rundfunkkommission sind bis zum 13. November 2026 möglich.

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