Was jetzt? Werden Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland legal? Bisher sind Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich verboten, werden aber in bestimmten Fällen nicht bestraft. Am Donnerstag berät der Bundestag darüber, das zu ändern. Abgeordnete aus mehreren Fraktionen haben den Antrag eingebracht, den Paragrafen § 218 StGB, der Abtreibungen unter Strafe stellt, abzuschaffen. CDU und CSU haben bereits Widerstand angekündigt, auch in der FDP sind viele skeptisch. Ob sich für die Änderung noch eine Mehrheit finden könnte, erklärt Nina Monecke, Politikredakteurin bei ZEIT ONLINE. Russland hat im Herbst den Cyberkriminellen Sergei Sergejewitsch Iwanow, auch bekannt als Taleon, festgenommen. Er steht vor Gericht, weil er mehrere Geldwäscheplattformen betrieben haben soll, die häufig von Ransomware-Erpressern genutzt wurden. Über Plattformen, wie sie auch Ivanov betrieben hatte, tauschen die Banden das Kryptogeld wieder in nationale Währungen um.  Kai Biermann aus dem Investigativressort von ZEIT und ZEIT ONLINE berichtet über die Hintergründe der Festnahme. Korrektur: In der Episode heißt es fälschlicherweise, auf Taleon seien 10 Millionen Euro Kopfgeld ausgesetzt. Korrekt ist: Es sind 10 Millonen Dollar. Und sonst so? Eine KI-Oma soll Telefonbetrüger zur Weißglut bringen. Moderation und Produktion: Ole Pflüger Redaktion: Jannis Carmesin Mitarbeit: Mathias Peer und Benjamin Probst Alle Folgen unseres Podcasts finden Sie hier. Fragen, Kritik, Anregungen? Sie erreichen uns unter wasjetzt@zeit.de. Tickets für das Finale der Podcast-Tour gibt es hier. Weitere Links zur Folge: Schwangerschaftsabbruch: Kippt der Paragraf 218 doch noch? Abtreibung: Eine Warnung aus der Stille der Archive: Vorsicht beim Thema Abtreibung Illegale Bitcoinbörse: Der Geldwäscher der Ransomwarebanden Ransomware: Wenn Erpresser kreativ werden [ANZEIGE] Mehr über die Angebote unserer Werbepartnerinnen und -partner finden Sie HIER. [ANZEIGE] Falls Sie uns nicht nur hören, sondern auch lesen möchten, testen Sie jetzt 4 Wochen kostenlos DIE ZEIT. Hier geht’s zum Angebot.
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