Was jetzt? Update: Die Heizungsdebatte macht Sommerurlaub Das Bundesverfassungsgericht hat einem Eilantrag des CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann stattgegeben: Das umstrittene Gebäudeenergiegesetz (GEG), besser bekannt als Heizungsgesetz, wird nicht mehr vor der Sommerpause, die nach diesem Freitag beginnt, im Bundestag verabschiedet. Warum Heilmann diesen Antrag gestellt hatte und wie es jetzt weitergeht, erklärt Katharina Schuler. Sie ist Redakteurin für Innenpolitik bei ZEIT ONLINE. Der Bundestag hat am Donnerstag über die gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe abgestimmt. Beide Entwürfe scheiterten. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Verbot der Sterbehilfe im Jahr 2020 für verfassungswidrig erklärt. Seitdem ist die Sterbehilfe in Deutschland legal und es gibt kein Gesetz, das dafür verbindliche Regeln vorschreibt. Die Bundesregierung engagiert sich nicht genug gegen Kinderarmut. Dieser Meinung sind 72 Prozent der Erwachsenen und 61 Prozent der Kinder und Jugendlichen, die das Deutsche Kinderhilfswerk für den Kinderreport 2023 befragt hat. Vor dem Hintergrund dieser Ergebnisse bekräftigte das Kinderhilfswerk seine Forderung nach einer Kindergrundsicherung, über deren Ausgestaltung die Ampel-Koalition seit Wochen streitet. Was noch? Twitter bekommt Konkurrenz. Moderation und Produktion: Roland Jodin Redaktion: Ole Pflüger Mitarbeit: Clara Löffler Fragen, Kritik, Anregungen? Sie erreichen uns unter wasjetzt@zeit.de. Weitere Links zur Folge: Gebäudeenergiegesetz: Koalition will Heizungsgesetz nach Sommerpause beschließen Assistierter Suizid: Gesetzentwürfe zu Neuregelung der Sterbehilfe scheitern im Bundestag Kindergrundsicherung: Nur noch zwei bis sieben Milliarden Sie wollen mehr exklusive Audioinhalte der ZEIT hören? Für nur 4,99 Euro im Monat könne Sie hier unser neues Podcastabo abschließen. [ANZEIGE] Mehr über die Angebote unserer Werbepartnerinnen und -partner finden Sie HIER. [ANZEIGE] Mehr hören? Dann testen Sie unser Podcast-Abo mit Zugriff auf alle Dokupodcasts und unser Podcast-Archiv. Jetzt 4 Wochen kostenlos testen. Und falls Sie uns nicht nur hören, sondern auch lesen möchten, testen Sie jetzt 4 Wochen kostenlos DIE ZEIT. Hier geht’s zum Angebot. 
Der Nachrichtenpodcast von ZEIT ONLINE. Montag bis Freitag um 6 und um 17 Uhr, Samstag und Sonntag um 6 Uhr. Samstags vertiefen wir ein Thema in längeren Spezialfolgen. Noch mehr Hintergrundberichte zu aktuellen Nachrichten gibt es in der ZEIT und auf ZEIT ONLINE. Jetzt 4 Wochen kostenlos testen unter www.zeit.de/wasjetzt-abo
Disclaimer: Die hier bereitgestellten Links führen zu externen Webseiten, die nicht unter unserer Kontrolle stehen. Für den Inhalt, die Datenschutzrichtlinien oder etwaige Änderungen dieser Seiten übernehmen wir keine Verantwortung. Die Verlinkung dient ausschließlich zur Information und stellt keine Werbung oder Empfehlung dar. Möchtest du x-tac media oder meinungsmonopol unterstützen? Hilf uns mit einer kleinen Spende. Podcast-Logos, -Cover und -Daten sind das Eigentum ihres jeweiligen Besitzers und implizieren keine Zugehörigkeit zu uns oder Unterstützung durch eine Podcast-Show oder -Episode, einen Podcast-Player oder einer anderen Plattform. iTunes® und iTunes Logo® sind eine Marke von Apple Inc., eingetragen in den USA und anderen Ländern. Spotify und die Spotify-Logos sind Markenzeichen der Spotify-Group.

No responses yet

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert