Was jetzt? Update: Warum der Staat einen rechtsextremen Verdachtsfall fördern muss Ungefähr eine halbe Milliarde Euro jährlich erhalten die parteinahen Stiftungen zusammen aus dem Bundeshaushalt. Ausgenommen war davon bisher nur die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung. Dagegen hat die AfD geklagt und am heutigen Mittwoch vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe recht bekommen. Inwiefern hat das Gericht dabei berücksichtigt, dass die AfD vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall aufgeführt wird? Und: Was bedeutet das Urteil für die Zukunft der Parteienförderung? Darüber spricht Azadê Peşmen mit Tilman Steffen, Politikredakteur von ZEIT ONLINE. Nachdem am Dienstag ein Deutsch-Iraner in Teheran „wegen Korruption auf Erden“ zum Tode verurteilt worden war, hat Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) heute zwei iranische Diplomaten aus Deutschland ausgewiesen. Bei einem israelischen Militäreinsatz im Westjordanland sind nach palästinensischen Angaben mindestens neun Palästinenser getötet und Dutzende weitere verletzt worden. Was noch? Das Gesundheitsministerium hat aus Versehen LSD-Derivate legalisiert. Moderation und Produktion: Azadê Peşmen Redaktion: Moses Fendel Mitarbeit: Clara Löffler Fragen, Kritik, Anregungen? Sie erreichen uns unter wasjetzt@zeit.de. Weitere Links zur Folge: Bundesverfassungsgericht: Zuschüsse für politische Stiftungen brauchen eigenes Gesetz Iran: Deutsch-Iraner Jamshid Sharmahd in Teheran zum Tode verurteilt Reaktion auf Todesurteil: Deutschland weist iranische Diplomaten aus Thema: Israel Das ZEIT ONLINE Podcast-Festival am 30. April in Berlin [ANZEIGE] Mehr über die Angebote unserer Werbepartnerinnen und -partner finden Sie HIER. [ANZEIGE] Falls Sie uns nicht nur hören, sondern auch lesen möchten, testen Sie jetzt 4 Wochen kostenlos DIE ZEIT. Hier geht’s zum Angebot.
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