Was jetzt? Syrische Kriegsverbrechen vor deutschen Gerichten In Frankfurt steht ein Arzt vor Gericht, der in Syrien mutmaßlich Oppositionelle gefoltert haben soll. Wieso wird der Prozess in Deutschland verhandelt? Der Rechtsanwalt Patrick Kroker erklärt das sogenannte Weltrechtsprinzip. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches aufheben soll. Wie reagiert die Opposition darauf? ZEIT-ONLINE-Redakteurin Frida Thurm klärt auf. Und sonst so? Der von den Fluten gebeutelte Ort Bad Neuenahr-Ahrweiler gewinnt in der Lotterie. Moderation und Produktion: Susan Djahangard Mitarbeit: Konstantin Zimmermann, Mathias Peer Fragen, Kritik, Anregungen? Sie erreichen uns unter wasjetzt@zeit.de. Weitere Links zur Folge: Oberlandesgericht Koblenz: Lebenslange Haftstrafe im ersten Prozess um syrische Staatsfolter Syrien-Prozess: Nicht alle kommen davon Schwangerschaftsabbruch: Marco Buschmann will Paragraf 219a zügig streichen [ANZEIGE] Mehr über die Angebote unserer Werbepartnerinnen und -partner finden Sie HIER. [ANZEIGE] Falls Sie uns nicht nur hören, sondern auch lesen möchten, testen Sie jetzt 4 Wochen kostenlos DIE ZEIT. Hier geht’s zum Angebot.
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