MTB Report

Verbote erzeugen Schattennutzung – warum Baden-Württemberg das Problem selbst baut

Wenn Regeln nicht führen, sondern nur abschrecken, entsteht ein Parallel-Wald: ohne Orientierung, ohne Lernkurve, ohne Steuerung – und am Ende ohne Naturschutz-Gewinn.


Veröffentlicht von den Radical Life Studios / MTB Report


Baden-Württemberg hat ein Mountainbike-Problem – aber nicht, weil Menschen Bikes besitzen. Sondern weil das Land seit Jahren so tut, als könne man eine wachsende Outdoor-Nutzung mit einem juristischen Zollstock verwalten. Wer das ernsthaft glaubt, hat das Prinzip Mensch nicht verstanden.


Der Kern heißt: Schattennutzung. Ein unsichtbares, informelles Netz aus Verhalten, Gewohnheiten und „macht man halt so“, das entsteht, wenn ein offizielles System zu dünn, zu unlogisch oder zu abgehängt von der Realität ist. Und genau hier liegt Baden-Württembergs selbstgemachter Fehler: Das Landeswaldgesetz untersagt das Radfahren auf Wegen unter zwei Metern Breite – das ist die berühmte 2-Meter-Regel.


Ausnahmen sind theoretisch möglich, praktisch aber bleibt die Botschaft: Das, was Mountainbiken für viele attraktiv macht – natürliche, schmale Verbindungen – wird zur Ausnahme erklärt.
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