Der Podcaster Ben Berndt hat am 28. Oktober 2026 beim Verwaltungsgericht Köln Klage gegen die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen eingereicht. Hintergrund ist sein Interview mit dem Thüringer AfD-Chef Björn Höcke im Podcast „ungeskriptet“ vom April. Darin sagte Höcke sinngemäß, die SA habe keine Losung gehabt. Das ist falsch: Höcke wurde 2024 zweimal wegen der Verwendung einer verbotenen SA-Losung verurteilt, der Bundesgerichtshof hat beide Urteile 2025 bestätigt. Berndt widersprach im Gespräch nicht.

Die Medienanstalt sah darin einen Verstoß gegen die journalistische Sorgfalt nach Paragraf 19 des Medienstaatsvertrags. Im September schloss sie das Verfahren ab: Sie stellte den Verstoß fest, ergriff aber keine weiteren Maßnahmen, weil die Falschaussage in der öffentlichen Debatte richtiggestellt worden sei. Gegen diese Feststellung klagt Berndt nun, vertreten durch den Medienanwalt Joachim Steinhöfel. Die Medienanstalt hält an ihrer Rechtsauffassung fest.

Ob ein Interviewer verpflichtet ist, falsche Aussagen seiner Gäste einzuordnen, ist laut dem Medienrechtler Wolfgang Schulz bislang ungeklärt. Das Gericht in Köln muss diese Frage jetzt beantworten.

In dieser Folge von Bobs Funkfeuer geht es um den Satz, den Bescheid und die Argumente beider Seiten. Und um die Frage, wer sich einen solchen Rechtsstreit eigentlich leisten kann.


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