NRW-Waldgesetz: Die Trails bleiben. Vorerst.
Im Mai drohte Nordrhein-Westfalen mit einer 3,5-Meter-Regel durch die Hintertür. Jetzt hat die Landesregierung ihren Entwurf für das neue Landeswaldgesetz in den Landtag gebracht, und die alte Regel für Radfahrer im Wald bleibt bestehen. Ein Erfolg, den sich die Community erarbeitet hat. Warum wir trotzdem erst durchatmen, wenn der Gesetzestext auf dem Tisch liegt.
Am 15. September 2026 hat das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Düsseldorf mitgeteilt, dass der Gesetzentwurf an den Landtag geht. Dort wird er in den kommenden Monaten beraten. Aus dem alten Landesforstgesetz soll ein Landeswaldgesetz werden. Das meiste darin betrifft Wiederbewaldung, Klimawandel und Bürokratie für Waldbesitzer. Für uns zählt ein kurzer Absatz.
Der sagt: Die bisherige Regelung zum Radfahren im Wald bleibt erhalten. Radfahren ist weiterhin auf Straßen und festen Wegen erlaubt. Neu ist eine Klarstellung zum Thema Motor: Pedelecs, also E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h, dürfen in den Wald. Fahrzeuge, die ein Kennzeichen brauchen, dürfen es nicht. Das Ministerium nennt ausdrücklich S-Pedelecs bis 45 km/h, Segways und E-Scooter.
Ebenfalls weiter verboten bleiben laut Ministerium das Querfeldeinfahren abseits von Straßen und festen Wegen sowie das Anlegen illegaler Strecken, Rampen und anderer Bauwerke.
See You on the Trail!
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