Deutschland im Jahr 2025 – ein Land der unbegrenzten Möglichkeiten. Wer hier Straftaten begeht, hat nicht nur die freie Wahl, ob er seine Strafe überhaupt absitzen möchte, sondern kann sich auch aussuchen, wo er das tut. Klingt nach Netflix-Comedy, ist aber Realität: Dank Selbstbestimmungsgesetz kann der moderne Kriminelle nun endlich bestimmen, ob er lieber im Männer- oder im Frauengefängnis sitzt.

Ein Traum wird wahr. Früher musste man sich mühselig Tinder-Dates organisieren, in Bars peinliche Gespräche führen oder teure Drinks zahlen. Heute reicht ein Besuch beim Standesamt: Kreuzchen bei „Frau“ und zack – das Singleleben ist gesichert. Nicht auf Mallorca, nicht in Berlin-Mitte – sondern direkt hinter Gittern, wo das Angebot an „Zellengenossinnen“ noch exklusiver ist als in jedem Club.

Man stelle sich die Szene vor: Ein kleinkrimineller Einbrecher, noch mit dem Dietrich in der Hand, marschiert schnurstracks ins Rathaus. „Guten Tag, nennen Sie mich bitte ab sofort Jacqueline. Wann ist der nächste freie Platz im Frauengefängnis?“ Und der Beamte nickt freundlich, stempelt die Urkunde ab und wünscht einen „angenehmen Aufenthalt“. Willkommen im Schlaraffenland des deutschen Rechtsstaates.

Natürlich denkt man sofort an die Zukunft. Stellen wir uns vor, jeder männliche Straftäter würde sich selbstbewusst zur Frau erklären, noch bevor die Handschellen klicken. Die Gefängnisse der Damen wären plötzlich überfüllt – nicht mit Ladendiebinnen oder Schwarzfahrerinnen, sondern mit Bankräubern, Hooligans und Steuerbetrügern in schicker Perücke. Frauenknast? Nein, eher „Männerstammtisch im Kleid“.

Das klingt verrückt? Ist es auch. Aber es ist eben Deutschland 2025. Hier gibt es für jeden Lebensentwurf eine Lösung – selbst für den mit der Brechstange.

Und am Ende bleibt nur eine Frage offen:
Wenn Straftaten demnächst so eine Art „VIP-Ticket“ ins Wunschgefängnis sind – wann, wenn nicht jetzt?

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